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Genealogische Forschungen
In den Beständen des Archivs befinden sich umfangreiche Urkundensammlungen zur Geschichte Lettlands vom 13. Jahrhundert bis zum Jahre 1945, die für genealogische Forschungen benutzt werden können.
 
Interessenten können im Archiv eine sachgemäß durchgeführte genealogische Forschung anfordern.
 
Das Historische Staatsarchiv Lettlands führt genealogische Forschungen auf schriftlichen – in freier Form verfassten – Antrag hin aus. Im Antrag müssen der Name, der Familienname, die Anschrift (für natürlichen Personen) oder der Name der Behörde, die Registrierungsnummer und die juristische Adresse (für juristische Personen) angegeben und möglichst genau der Inhalt des Antrags benannt werden.
 
Im Antrag müssen alle bekannten Informationen über die Mitglieder der betreffenden Familie angegeben werden:
  • Familienname der zu erforschenden Familie;
  • Vor- und Familiennamen aller bekannten Familienangehörigen, ihre Geburtsdaten und -Orte, Daten und Orte der Registrierung der Ehe und des Todes, Konfession, Kirchengemeinde u.a. Informationen (Lehranstalten, Arbeitsstellen, Wohnorte bis zum Jahr 1944 in Lettland), die für eine genealogische Forschung erforderlich sind;
  • die bekannten beruflichen Tätigkeiten bis zum Jahre 1940;
  • die bekannten oder eventuellen Wohnorte bis zum Jahre 1940, unter Angabe der Stadt oder der administrativen Gemeinde, des Gutes oder des Bauernhofes;
  • der erwünschte Umfang der Informationen.
Auch in den Fällen, wenn nur einige der oben erwähnten Daten bekannt sind, kann eine genealogische Forschung erfolgen.
 
Der Antrag wird im Archiv im Amtszimmer für Kundenbetreuung (Nr. 111) eingereicht oder per Post eingesendet.
 
Nachdem das Archiv den Antrag erhalten hat (falls dies nicht persönlich erfolgte), bestätigt es den Empfang desselben, gibt die Registrierungsnummer, Erfüllungsbedingungen und Kostenkriterien an; nötigenfalls wird der Antragsteller um zusätzliche konkrete Informationen sowie um eine Vorschusszahlung gebeten. Die Kopie der Einzahlung muss dem Archiv vorgelegt werden.
 
Genealogische Forschungen werden binnen 6–12 Monaten durchgeführt, in einzelnen Fällen ist diese Zeit noch länger. Auf Wunsch der Kunden stellt das Archiv auch Kopien der Dokumente und Fotos sowie Ahnentafel her. Die vorbereiteten Informationen sind auch per Post oder elektronisch zu erhalten.
 
Das Archiv beginnt die Arbeit an einer genealogischen Forschung nach dem Erhalt des Vorschusses EUR 70 / LVL 50.

Es ist möglich, den Vorschuss an der Archivkasse, per Post- oder Banküberweisung zu bezahlen. Im Falle einer positiven Antwort wird der Vorschuss in den Endbetrag mit einbezogen. Im Falle einer negativen Antwort wird der Antragsteller über die durchgeführten Recherchen und die erhaltenen Ergebnisse informiert. Der Vorschuss deckt die Kosten der Recherchen und wird nicht zurückerstattet.
 
Die Kosten für eine genealogische Forschung werden gemäß den „Vorschriften für die Preisliste der Dienstleistungen gegen Entgelt, die von dem Nationalarchiv Lettlands erbracht werden“, berechnet. Die Kosten sind von der Anzahl der für die Recherchen benutzten Unterlagen und der Zahl der gefundenen Personen sowie vom Unfang der erteilten Informationen abhängig.
 
Interessenten können eine genealogische Forschung auch selbst im Lesesaal des Archivs vornehmen.
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